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   BVerwG, 01.10.1965 - VII P 8.64   

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https://dejure.org/1965,2056
BVerwG, 01.10.1965 - VII P 8.64 (https://dejure.org/1965,2056)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1965 - VII P 8.64 (https://dejure.org/1965,2056)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1965 - VII P 8.64 (https://dejure.org/1965,2056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines verbeamteten Lehrers auf Beförderung - Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Buchst. c Schulverwaltungsgesetz (SchVG) - Rechtliche Ausgestaltung des Vorschlagsrechts eines Schulträgers zur Beförderung eines im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1966, 51
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.10.1963 - VII P 2.63

    Anwendung der gem § 74 Abs. 2 Personalvertretungsgestez für das Land

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1965 - VII P 8.64
    Bestätigung des Beschlusses vom 18. Oktober 1963 (BVerwGE 17, 43).

    Daß die gemäß § 74 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 1958 (GVBl. NW S. 209) - LPVG - entsprechend geltenden Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1267) - ArbGG - über das Beschlußverfahren auch den dritten Rechtszug umfassen, hat der Senat in seinem Beschluß vom 18. Oktober 1963 (BVerwGE 17, 43), auf den Bezug genommen wird, bereits klargestellt.

    Auch der Gesetzgeber von Nordrhein-Westfalen hat den Beschluß des Senats vom 18. Oktober 1963 (a.a.O.) nicht zum Anlaß genommen, bei Erlaß des Änderungsgesetzes vom 23. Oktober 1964 (GVBl. NW S. 311) das Beschlußverfahren auf zwei Instanzen zu beschränken, so wie es in Art. 76 Abs. 2 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes vom 21. November 1958 (Bay. GVBl. S. 333) geschehen ist.

    Daß die Rechtsbeschwerde von dem Beschwerdegericht nicht zugelassen wurde, steht ihrer Zulässigkeit ebenfalls nicht entgegen, da die angefochtene Entscheidung sowohl in bezug auf die Frage des dritten Rechtszuges als auch insoweit von dem Beschluß des Senats vom 18. Oktober 1963 (a.a.O.) abweicht, als es sich um die Beteiligung des Personalrats in personellen Entscheidungen der Landesregierung handelt.

    Der vom Senat in seinem Beschluß vom 18. Oktober 1963 (a.a.O.) vertretene Standpunkt, daß die von der Landesregierung im personellen Bereich getroffenen Entscheidungen nicht dem Mitbestimmungsrecht unterliegen, das gemäß § 69 LPVG dem Personalrat in Personalangelegenheiten der Beamten zusteht, beruht auf der Erwägung, daß die Landesregierung keine Dienststelle im Sinne des Personalvertretungsrechts ist, daß deshalb bei der Landesregierung auch keine Personalvertretung besteht und daß es weder der in Nordrhein-Westfalen getroffenen beamtenrechtlichen Regelung noch der verfassungsrechtlichen Stellung der Landesregierung entsprechen würde, ihre Entscheidungen auf diesem Gebiet einer anderen als der parlamentarischen Kontrolle zu unterwerfen.

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1965 - VII P 8.64
    Im übrigen werde die Rechtsbeschwerde darauf gestützt, daß die vom Oberverwaltungsgericht vertretene Auffassung, der Beteiligte sei verpflichtet, rechtzeitig vor Ablauf der Viermonatsfrist den Antragsteller zu beteiligen, von dem Beschluß des angerufenen Senats vom 18. Oktober 1963, in dem ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1959 (BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58]) verwiesen worden sei, abweiche.

    Der Senat hat sich dabei auch auf die Grundsätze bezogen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27. April 1959 (BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58]) wie folgt aufgestellt hat:.

  • BVerwG, 13.01.1961 - VII P 3.60

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags des Personalrats - Anforderungen an das

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1965 - VII P 8.64
    Mit der durch die Einbeziehung des dritten Rechtszugs normierten Anwendbarkeit des § 93 ArbGG entfallen aber gleichzeitig die Bedenken, die gegen eine Nachprüfbarkeit materiellen Landesrechts durch das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden (vgl. Beschluß des VII. Senats vom 13. Januar 1961 - BVerwGE 11, 336 = Buchholz BVerwG 238.3, § 90 PersVG Nr. 1 = Die Personalvertretung 1961, 135 = ZBR 1961, 93).
  • BVerwG, 03.08.1962 - VII P 17.61

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Ablehnung eines Unterstützungsantrags

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1965 - VII P 8.64
    Es würde zu einer mit dem Interesse der Rechtssuchenden nicht vereinbaren Unsicherheit führen, wenn die Deutung einer rein verfahrensrechtlichen Vorschrift nicht aus ihrem Wortsinn abgeleitet werden könnte, sondern von dem Inhalt der Gesetzesmaterialien abhängig gemacht werden müßte und damit die gleiche, in mehreren Gesetzen vorkommende verfahrensrechtliche Regelung einer unterschiedlichen Auslegung zugänglich wäre (vgl. auch Beschluß des Senats vom 3. August 1962 [BVerwGE 14, 338] nur teilweise veröffentlicht = Buchholz BVerwG 238.35, § 60 PersVG Hessen Nr. 1 = Betrieb 1962, 1147 = Die Personalvertretung 1962, 274).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 26/89

    Anspruch auf Änderung eines Beschlusses über die Arbeitszeit in der

    Es kann in diesem Zusammenhang offen bleiben, inwieweit eine Beteiligung einer Personalvertretung an Kabinettsentscheidungen schon aufgrund verfassungsrechtlicher und rahmenrechtlicher Vorgaben ( § 104 Satz 3 BPersVG ) ausgeschlossen ist (dazu für Personalmaßnahmen BVerwG, Beschl. v. 18.10.1963, BVerwGE 17, 43 = PersV 1964, 13; Beschl. v. 1.10.1965 - VII P 8/64 -, ZBR 1966, 51 m. Amn.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1990 - 18 L 33/89

    Mitbestimmung bei der Umsetzung einer Arbeitszeitverkürzung; Beteiligung am

    Es kann in diesem Zusammenhang offen bleiben, inwieweit eine Beteiligung einer Personalvertretung an Kabinettsentscheidungen schon aufgrund verfassungsrechtlicher und rahmenrechtlicher Vorgaben ( § 104 Satz 3 BPersVG ) ausgeschlossen ist (dazu für Personalmaßnahmen BVerwG, Beschl. v. 18.10.1963, BVerwGE 17, 43 = PersV 1964, 13; Beschl. v. 1.10.1965 - VII P 8/64 -, ZBR 1966, 51 m.Anm. Möllerring; allgemein VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.5.1990 - 15 S 2410/89 -, PR 1990, 373 u. 3130/89 -).
  • BVerwG, 28.04.1967 - VII Z 5.66
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist nach § 74 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.05.1958 (GV NW S. 209) PersVG NW in Verbindung mit den §§ 92 ff. des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 03.09.1953 (BGBl. I S. 1267) ArbGG das Rechtsbeschwerdeverfahren gegeben (BVerwGE 17, 43 ; 22, 86 ).
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